Beitragsordnung TEAMWORK Berlin e.V.

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ 6 Absatz 3 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Aufnahmegebühr beträgt 25,00 €
  4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
  5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
  6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 1. Januar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
  7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 3,00 € zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3,00 € pro Mahnung erhoben.
MitgliederstatusBeitrag ab 01.01.2025
01 – Jugendliche (unter 18 J. )85 €
02 – Erwachsene (18 J. u. älter)160 €
03a – Familienangehörige* (unter 18 J.)75 €
03b – Familienangehörige* (18 J. u. älter)110 €
04 – Azubis, FSJ, Studenten (unter 35 J. )85 €
05 – Rentner/Pensionäre100 €

(*) Der Begriff „Familienangehörige“ erfasst jene Familienmitglieder, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied leben und „wirtschaften“.